VO(EU) Nr. 923/2012 Kapitel 6 „Luftraumklassifizierung“ - SERA.6001 g)
„Klasse G. Es dürfen Flüge nach Instrumentenflugregeln und Flüge nach Sichtflugregeln durchgeführt werden …... Alle Flüge nach Instrumentenflugregeln müssen in der Lage sein, eine Flugfunk-Sprechfunkverbindung herzustellen. … Eine Flugverkehrskontrollfreigabe ist nicht erforderlich. „